;sung muss eine klare, farblose bis gelbe Lösung und frei von sichtbaren Partikeln sein.
Wenn Schwebstoffe oder eine Verfärbung festgestellt werden, muss die Lösung entsorgt werden.
Xydalba darf nicht mit anderen Arzneimitteln oder intravenösen Lösungen gemischt werden. Lösungen mit Natriumchlorid könnten eine Ausfällung verursachen und dürfen NICHT zur Rekonstitution oder Verdünnung verwendet werden. Die Kompatibilität des rekonstituierten Xydalba- Konzentrats wurde nur mit einer 50 mg/ml Glucose-Infusionslösung nachgewiesen.
Entsorgung
Nicht-verwendete Reste der rekonstituierten Lösung entsorgen.
Nicht-verwendete Arzneimittel oder Abfallmaterialien müssen entsprechend den nationalen Vorschriften entsorgt werden.
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